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So
lesen Sie einen Bebauungsplan
Bei der Gemeinde bzw. dem zuständigen Bauamt können
Sie den aktuellen Bebauungsplan einsehen und sich einen Auszug
kopieren lassen. Er enthält die Bebauungsbestimmungen und ist
(relativ) verbindlich.
Der erste Blick kann etwas verwirrend sein, da ein Bebauungsplan eine Vielzahl von Kürzeln, Abkürzungen und Bemerkungen
aufweist.
Folgende Eintragungen können Sie vorfinden.
Art der baulichen Nutzung
WS (Kleinsiedlung)
zulässig sind: Kleinsiedlungen, Nebenerwerbslandwirtschaft, Läden,
Gaststätten, nicht störende Handwerksbetriebe. Ausnahmsweise:
Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen.
WR (Reines Wohngebiet)
zulässig sind: Wohngebäude. Ausnahmsweise: Läden und nicht störende
Handwerksbetriebe.
WA (Allgemeines
Wohngebiet)
zulässig sind: Wohngebäude, Läden, Gaststätten, nicht störende
Handwerksbetriebe, kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche
Einrichtungen und Sportanlagen. Ausnahmsweise: Hotels, Verwaltungen
und Tankstellen.
WB (Besondere
Wohngebiete)
zulässig sind: wie WA sowie Büro- Geschäftsgebäude.
MD (Dorfgebiet)
zulässig sind: Forst- und Landwirtschaftliche Betriebe, Wohngebäude,
Einzelhandel, Gasstätten, Hotels, Handwerksbetriebe und Tankstellen.
MI (Mischgebiet)
zulässig sind: Wohngebäude, Büro- und Geschäftsgebäude,
Einzelhandel, Gaststätten, Hotels, Tankstellen und sonstiges Gewerbe.
Ausnahmsweise: Vergnügungsstätten.
Maß der baulichen Nutzung
GRZ (Grundflächenzahl)
Diese Angaben schreiben vor wie groß Ihr Haus sein darf.
zum Beispiel: GRZ = 0,3 Grundstücksgröße
500qm
Sie dürfen 0,3 x 500qm = 150qm überbauen.
GFZ (Geschossflächenzahl)
Die Geschossflächenzahl ist die Summe der Fläche der Vollgeschosse.
Was Vollgeschosse sind wird in der Bayerischen Bauordnung definiert.
zum Beispiel: GFZ = 0,5 Grundstückgröße
500qm
Sie dürfen 0,5 x 500qm = 250qm Geschossfläche
überbauen.
Die Geschossfläche ist nicht mit der Wohnfläche zu verwechseln.
Die Geschossfläche wird von Außenkante Außenwand ermittelt.
Die Anzahl der Geschosse werden im Bebauungsplan durch römische
Ziffern (I,II,III u.s.w.) angegeben und gelten als Höchstgrenze.
Steht die römische Ziffer in einem Kreis, dann ist die Vorgabe
zwingend vorgeschrieben.
Weiterhin können im Bebauungsplan Angaben über Dachneigung,
Firstrichtung, Traufhöhe, Firsthöhe, Dachform und
Fassadengestaltung vorgeschrieben werden.
Sie können auch Angaben über die Bauweise finden: o
für offene Bauweise, g für geschlossene Bauweise
oder E im Dreieck ( nur Einzelhäuser), D
im Dreieck (nur Doppelhäuser) u.s.w.
Ferner werden Sie auch die Baulinie _.._.._.._.._(bis dorthin müssen
Sie bauen) und die Baugrenze__.__.__.__. (bis dorthin können Sie
bauen) erkennen.
Im allgemeinen gilt: Was im Bebauungsplan nicht vorgeschrieben ist,
wird frei gewählt.
Besteht kein gültiger Bebauungsplan für Ihr Grundstück, wird die
Bebauung nach §§ 34 des Baugesetzbuches geregelt, d.h. die
Planung muss sich der näheren Umgebung anpassen.
Kniestockhöhe: Die Standarddefinition
für die maximal zulässige Höhe ist
das Maß von Oberkante Rohdecke bis zum Schnittpunkt der Außenwand mit
der Oberkante Sparren. Beispiel unten: 45° Dachneigung bei 60 cm
Kniestock

Doch
aufgepasst: Es finden sich noch weitere Definitionen. Hierauf sollte
deshalb die größte Aufmerksamkeit gerichtet werde. Eine mit
"Unterkante Sparren" definierte Kniestockobergrenze würde beim
Beispiel oben zu genau 28,3 cm mehr Kniestock führen. Ersatzweise oder
ergänzend können im Bebauungsplan noch folgende Grenzwerte angegeben
sein: Wandhöhe (ab Oberkante Kellerdecke oder Gelände), Traufhöhe
(Definition beachten), Firsthöhe, Höhe bis Außenkante/Unterkante Dach
usw.
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