Förderprogramme

Bauherrn, die sich für erneuerbare Energieträger engagieren werden durch eine Vielzahl von Förderprogrammen finanziell unterstützt. Damit Sie im Dschungel der Programme und Richtlinien nicht stecken bleiben, haben wir für Sie die wichtigsten Förderprogramme des Bundes und des Freistaates Bayern aufgelistet, die für private Antragsteller interessant sind. Wir verweisen auch auf externe Informationen der zuständigen Stellen:

Wichtige Förderprogramme

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)   X X     X
Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien X (X) X X    
100.000-Dächer-Solarstromprogramm und KfW-Sonderprogramm Photovoltaik   X        
KfW-Programm zur CO2-Minderung X X X X   X
Sparsame und rationelle Energieverwendung vor Ort         X  
Eigenheimzulagengesetz X     X    
CO2-Gebäudesanierungs-Programm       X    
DtA-Umweltprogramm X X X X   X
Nutzung erneuerbarer Energien (Bayerisches Programm) X         X
Stadtwerke Augsburg: Förderprogramm erneuerbare Energien X X       X

Welches Programm ist das Richtige?

Bei der Vielzahl von Förderprogrammen ist es nicht leicht, das Richtige für die jeweilige Situation herauszufinden. Wir wollen anhand einiger Standardsituationen erste Anhaltspunkte geben. Eine gute Hilfe finden Sie auch im Förderberater unter http://www.solarfoerderung.de.

Neubau

Sie bauen neu und planen, erneuerbare Energien einzusetzen oder ein besonders energiesparendes Haus zu errichten.

Altbau-Modernisierung

Ist Ihr Haus bereits einige Jahre alt und planen Sie eine Modernisierung, so kommen folgende Programme in Frage:

Die Förderprogramme

Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien (verlängert bis 31.12.2003)

Was wird gefördert?

  • Solarkollektoren
  • Biomasseanlagen
  • Biogasanlagen
  • kleine Wasserkraftwerke
  • Anlagen zur Nutzung der Tiefengeothermie
  • Solarstromanlagen an Schulen ("Sonne in der Schule")

Wer wird gefördert

  • Privatpersonen
  • Freiberuflich Tätige
  • Kleine und mittlere Unternehmen

Wie wird gefördert

  • Die Förderung für Solarkollektoren und Biomasseanlagen erfolgt durch einen Zuschuss.
  • Solarkollektoren: 170 DM/m2, maximal 50.000 DM.
  • Biomasseanlagen: 100 DM je kW errichteter installierter Nennwärmeleistung, höchstens 4.000 DM
  • Wasserkraft und Tiefengeothermie wird über Darlehen gefördert.

Wo wird der Antrag gestellt?

  • Die Zuschussförderung wird beim Bundesamt für Wirtschaft beantragt.
  • Die Darlehensförderung wird über die Hausbank bei der KfW beantragt.

Weitere Informationen und Antragsformulare


Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Was wird gefördert?

  • Gefördert wird die Erzeugung von Strom aus regenerativen Energien, z.B. Solarstrom, Windkraft, Wasserkraft, Geothermie, Strom aus Biomasse.

Wer wird gefördert

  • Jeder.

Wie wird gefördert

  • Garantierte Einspeisevergütungen. Diese betragen z.B.
    • Solarstrom: 99 Pf/kWh für 20 Jahre, wenn die Anlage im Jahr 2001 errichtet wird. Für Anlagen, die in den Folgejahren errichtet werden, reduziert sich die Vergütung um jeweils 5%.
    • Wasserkraft, Deponiegas, Grubengas und Klärgas: 15 Pf/kWh. Für Anlagen über 500 kW gelten reduzierte Sätze.
    • Biomasse: 20 Pf/kWh. Auch hier gelten für Anlagen über 500 kW veringerte Sätze.
    • Geothermie: 17,5 Pf/kWh. Über 20 MW werden verringerte Sätze bezahlt.
    • Windkraft: 17,8 Pf/kWh. Standortabhängig wird diese Vergütung nach einiger Zeit auf 12,1 Pf/kWh abgesenkt.

Wo wird der Antrag gestellt?

  • Die Vergütung wird vom Netzbetreiber automatisch bezahlt. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich.

Weitere Informationen


100.000-Dächer-Solarstrom-Programm (neue Konditionen seit 10.5.2000) und KfW-Sonderprogramm Photovoltaik

Was wird gefördert?

  • Gefördert werden Solarstromanlagen. Förderfähig sind maximal 12.825 DM pro kW installierter Leistung.
  • Bei Anlagen über 5 kW wird der darüber hinaus gehende Anteil nur zu 50% gefördert.

Wer wird gefördert

  • Privatpersonen
  • Freiberuflich Tätige
  • Kleine und mittlere Unternehmen

Wie wird gefördert

  • Zinsgünstiges Darlehen mit einer Laufzeit von 10 Jahren (4,5 Prozentpunkte unter Marktzins, zur Zeit 1,9%). Die ersten beiden Jahre sind tilgungsfrei. Beim KfW-Sonderprogramm Fotovoltaik (siehe unten) beträgt der Zinssatz zur Zeit 3,9%.

Wo wird der Antrag gestellt?

  • Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank bei der KfW.

Weitere Informationen


Sparsame und rationelle Energieverwendung vor Ort (verlängert bis 31.12.2002)

Was wird gefördert?

  • Gefördert wird eine sogenannte "ingenieurmäßige" Vor-Ort-Beratung, d. h. die Beratung muss von einem dazu besonders qualifizierten Ingenieur vorgenommen werden.

Wer wird gefördert

  • Alle Gebäude- und Wohnungs-Eigentümer, sofern sich die Beratung auf das gesamte Gebäude bezieht.
  • Die Anspruchsberechtigten können natürliche oder juristische Personen sein.
  • Auch rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich der Wohnungswirtschaft) und des Agrarbereichs sind anspruchsberechtigt, sofern ihre Umsätze bestimmte Grenzen nicht überschritten haben.
  • Anspruchsberechtigt sind ferner alle Einrichtungen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen.

Wie wird gefördert

  • Zuschuss.
  • Die maximale Höhe des Zuschusses ist von der Größe des Objektes abhängig.
  • Für ein Einfamilienhaus beträgt der Zuschuss bis zu 650,- DM.

Wo wird der Antrag gestellt?

  • Die Antragstellung erfolgt über den Berater.

Weitere Informationen


Eigenheimzulagengesetz (verlängert bis 31.12.2002)

Was wird gefördert?

  • Solarkollektoren
  • Wärmepumpenanlage
  • Wärmerückgewinnungsanlage
  • Niedrigenergiehaus

Wer wird gefördert

  • Wer die Voraussetzungen für die Eigenheimzulage erfüllt, kann darüber hinaus die zusätzliche Förderung für ökologische Maßnahmen erhalten.

Wie wird gefördert

  • Zuschuss.
  • Für einen Sonnenkollektor, eine Wärmepumpe oder eine Wärmerückgewinnungsanlage: 2% der Kosten, jedoch maximal 500,- DM jährlich bis zu 8 Jahre lang.
  • Für ein Niedrigenergiehaus: 400,- DM jährlich bis zu 8 Jahre lang.

Wo wird der Antrag gestellt?

  • Die Antragstellung erfolgt zusammen mit der Eigenheimzulage beim Finanzamt.

Weitere Informationen


KfW-Programm zur CO2-Minderung

Was wird gefördert?

  • Maßnahmen an bestehenden Wohngebäuden in den alten Bundesländern und Berlin (West) zum Zwecke der CO2-Minderung und Energieeinsparung z.B.
    • Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes der Gebäude-Außenhülle,
    • Installation von Brennwertkesseln,
    • Installation von Niedertemperatur-Heizkesseln in Verbindung mit Maßnahmen, die den Wärmeschutz der Gebäudeaußenhülle wesentlich verbessern,
    • Installation von Wärmeübergabestationen für eine Fern- oder Nahwärmeversorgung aus Heizkraftwerken oder Blockheizkraftwerken einschließlich der unmittelbar durch die Fern- oder Nahwärmenutzung veranlaßten Maßnahmen,
    • Installation von Wärmepumpen, solarthermischen Anlagen, Biomasse- und Biogas-Anlagen, Photovoltaik-Anlagen, geothermische Anlagen, Wärmetauschern oder Wärmerückgewinnungsanlagen,
    • Installation von solar unterstützten Nahwärmeversorgungen einschließlich der unmittelbar durch die Nahwärmenutzung veranlaßten Maßnahmen,
  • Maßnahmen an neuen Wohngebäuden im gesamten Bundesgebiet zur Nutzung erneuerbarer Energien,
  • Errichtung von Passivhäusern im gesamten Bundesgebiet.

Wer wird gefördert

  • Antragsberechtigt sind alle Träger der Investitionsmaßnahmen an selbstgenutzen oder vermieteten Wohngebäuden (z.B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts).

Wie wird gefördert

  • Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt und deckt bis zu 100 % des Investitionsbetrags.
  • Die Laufzeit der Darlehen beträgt max. 20 Jahre bei max. drei tilgungsfreien Anlaufjahren.
  • Der Darlehenshöchstbetrag liegt i.d.R. bei 5 EUR (ca. 10 Mio. DM), bei der Förderung von Niedrigenergiehäusern bei max. 50.000 EUR (ca. 100.000 DM) je Wohneinheit.
  • Zinssatz: siehe aktuelle Konditionen

Wo wird der Antrag gestellt?

  • Hausbank

Weitere Informationen


KfW-CO2-Gebäudesanierungs-Programm

Was wird gefördert?

  • Maßnahmen an bestehenden Wohngebäuden, die den CO2-Ausstoß um mindestens 40 kg CO2 pro m² Wohnfläche und Jahr senken, z.B.
    • Erneuerung der Heizung und Wärmedämmung des Daches und der Außenwände,
    • Wärmedämmung der Kellerdecke und Erneuerung der Fenster,
    • Umstellung des Energieträgers.
  • Maßnahmen werden nur in bestimmten Paketen gefördert. Weitere Informationen dazu hat die KfW.

Wer wird gefördert

  • Antragsberechtigt sind Kommunen, Privatpersonen und Unternehmen.

Wie wird gefördert

  • Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt und deckt bis zu 100 % des Investitionsbetrags, maximal 250 Euro pro m² Wohnfläche.
  • Die Laufzeit der Darlehen beträgt 10 Jahre. Der effektive Zinssatz beträgt zur Zeit 3,55%.

Wo wird der Antrag gestellt?

  • Hausbank

Weitere Informationen


DtA-Umweltprogramm

Was wird gefördert?

  • Vorhaben zur Vermeidung oder Verminderung von Umweltbelastungen.
  • Die Zielrichtung des Programms ist sehr vielfältig.

Wer wird gefördert

  • Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen sowie freiberuflich Tätige. Auch z.B. eine Betreibergemeinschaft kann einen Antrag in diesem Programm stellen.

Wie wird gefördert

  • Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt und deckt bis zu 75 % des Investitionsbetrags, maximal 5 MioEuro.
  • Die Laufzeit der Darlehen beträgt 10 oder 20 Jahre.

Wo wird der Antrag gestellt?

  • Hausbank

Weitere Informationen


Nutzung erneuerbarer Energien (Bayerisches Programm)

Was wird gefördert?

  • Sonnenkollektoranlagen mit mindestens 10 m2 installierter Kollektorfläche
  • Wärmepumpenanlagen zur Raumheizung einschließlich der Brauchwassererwärmung

Wer wird gefördert

  • Natürliche und juristische Personen. Privatpersonen können in diesem Programm keine Förderung für Sonnenkollektoren beantragen.

Wie wird gefördert

  • Bei "alten" Einfamilienhäusern beträgt die Förderung ab Investitionskosten von 10.000 DM pauschal 1.500 DM, bei Investitionskosten unter 10.000 DM gilt ein Pauschalsatz von 1.000 DM.
  • Bei "alten", nur teilweise eigengenutzten Nicht-Einfamilienhäusern wird pauschal eine Förderung in Höhe von 1.500 DM gewährt.
  • Bei "alten" Nicht-Einfamilienhäusern – soweit weder ausschließlich vermietet oder verpachtet noch gewerblich genutzt (u.a. vom Eigentümer bewohnte Nicht-Einfamilienhäuser, kommunale Gebäude und Gebäude kirchlicher bzw. gemeinnütziger Institutionen) – beträgt die Förderhöhe 250 DM/qm bei Flachkollektoren und 350 DM/qm bei Vakuumkollektoren. Pro Anlage wird höchstens ein Betrag von 25.000 DM als Zuwendung gewährt. Die Bagatellgrenze liegt bei 1.000 DM.
  • Bei "neuen" Nicht-Einfamilienhäusern – soweit weder vermietet oder verpachtet, noch gewerblich, noch zu Wohnzwecken genutzt (u.a. kommunale Gebäude und Gebäude kirchlicher bzw. gemeinnütziger Institutionen) – werden Flachkollektoren mit 250 DM/qm und Vakuumkollektoren mit 350 DM/qm gefördert. Pro Anlage wird höchstens ein Betrag von 25.000 DM als Zuwendung gewährt. Die Bagatellgrenze liegt bei 1.000 DM.
  • Für Wärmepumpenanlagen wird ein Betrag von 400 DM pro kW installierter Heiznennleistung als Zuwendung gewährt, jedoch maximal 30% der förderfähigen Kosten und höchstens 25.000 DM pro Anlage. Die Bagatellgrenze beträgt 1.000 DM. Die Förderung kann entweder durch dieses Programm erfolgen oder durch eine Öko-Zulage nach dem Eigenheimzulagengesetz des Bundes.

Wo wird der Antrag gestellt?

  • Anträge sind an die regional zuständigen Informations-, Antrags- und Bewilligungsbehörden zu richten. 

Weitere Informationen


Kommunale Förderprogramme

Stadt Augsburg - Landratsamt Augsburg

Was wird gefördert?

  • Solarkollektoren
  • Wärmepumpen
  • Solarstrom-Anlagen

Wo wird der Antrag gestellt?

  • Stadtwerke Augsburg
    Hausadresse: Hoher Weg 1,
    86152 Augsburg
    Postadresse: Postfach 10 24 40,
    86014 Augsburg
    Telefon: 0821 / 324-0
    Hotline: 0800 / 3243240
    Telefax: 0821 / 324-5027
    E-Mail: stadtwerke-augsburg@stawa.de
    Sie erreichen die Stadtwerke mit der Straßenbahnlinie 2, Haltestelle Stadtwerke, und den Buslinien 22, 23 und 33, Haltestelle Karlstraße.
         

Weitere Informationen

  • Informationen der Stadtwerke sowie die genauen Richtlinien.

 

Quelle: Solarverein 

 

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