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Förderprogramme
Bauherrn, die sich für erneuerbare Energieträger engagieren werden durch eine
Vielzahl von Förderprogrammen finanziell unterstützt. Damit Sie im
Dschungel der Programme und Richtlinien nicht stecken bleiben, haben wir für
Sie die wichtigsten Förderprogramme des Bundes und des Freistaates Bayern
aufgelistet, die für private Antragsteller interessant sind. Wir
verweisen auch auf externe Informationen der zuständigen Stellen:
Welches Programm ist das Richtige?
Bei der Vielzahl von Förderprogrammen ist es nicht leicht, das
Richtige für die jeweilige Situation herauszufinden. Wir wollen anhand
einiger Standardsituationen erste Anhaltspunkte geben. Eine gute Hilfe
finden Sie auch im Förderberater unter http://www.solarfoerderung.de.
Neubau
Sie bauen neu und planen, erneuerbare Energien einzusetzen oder
ein besonders energiesparendes Haus zu errichten.
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Altbau-Modernisierung
Ist Ihr Haus bereits einige Jahre alt und planen Sie eine
Modernisierung, so kommen folgende Programme in Frage:
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- Beginnen Sie mit einer umfassenden Energieberatung,
die durch das Programm Sparsame und
rationelle Energieverwendung vor Ort gefördert wird.
- Das Programm Maßnahmen zur Nutzung
erneuerbarer Energien fördert Sonnenkollektoren
und Biomasseanlagen, also z.B. eine Holzheizung.
- Das EEG garantiert eine hohe Vergütung für
Strom aus einer Solarstromanlage. Günstige
Finanzierungen hierzu bieten das 100.000-Dächer-Solarstromprogramm,
das KfW-Sonderprogramm Photovoltaik
und das KfW-Programm zur CO2-Minderung.
- Das KfW-Programm zur CO2-Minderung
fördert Maßnahmen zur CO2-Minderung und
Energieeinsparung, z.B. Wärmeschutz, Brennwertkessel,
Fern- und Nahwärmenutzung, Wärmepumpen, Solarkollektoren,
Biomasse- und Biogasanlagen, Solarstrom, Geothermie und Wärmerückgewinnung
mit zinsgünstigen Darlehen.
- Das neue KfW-CO2- Gebäudesanierungs-
Programm fördert CO2-senkende Maßnahmen an
Wohngebäuden.
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Die Förderprogramme
Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien
(verlängert bis 31.12.2003)
Was wird gefördert?
- Solarkollektoren
- Biomasseanlagen
- Biogasanlagen
- kleine Wasserkraftwerke
- Anlagen zur Nutzung der Tiefengeothermie
- Solarstromanlagen an Schulen ("Sonne in der Schule")
Wer wird gefördert
- Privatpersonen
- Freiberuflich Tätige
- Kleine und mittlere Unternehmen
Wie wird gefördert
- Die Förderung für Solarkollektoren und Biomasseanlagen erfolgt
durch einen Zuschuss.
- Solarkollektoren: 170 DM/m2, maximal 50.000 DM.
- Biomasseanlagen: 100 DM je kW errichteter installierter Nennwärmeleistung,
höchstens 4.000 DM
- Wasserkraft und Tiefengeothermie wird über Darlehen gefördert.
Wo wird der Antrag gestellt?
- Die Zuschussförderung wird beim Bundesamt
für Wirtschaft beantragt.
- Die Darlehensförderung wird über die Hausbank bei der KfW
beantragt.
Weitere Informationen und Antragsformulare
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Was wird gefördert?
- Gefördert wird die Erzeugung von Strom aus regenerativen Energien,
z.B. Solarstrom, Windkraft, Wasserkraft, Geothermie, Strom aus
Biomasse.
Wer wird gefördert
Wie wird gefördert
- Garantierte Einspeisevergütungen. Diese betragen z.B.
- Solarstrom: 99 Pf/kWh für 20 Jahre, wenn die
Anlage im Jahr 2001 errichtet wird. Für Anlagen, die in den
Folgejahren errichtet werden, reduziert sich die Vergütung um
jeweils 5%.
- Wasserkraft, Deponiegas, Grubengas und Klärgas: 15 Pf/kWh. Für
Anlagen über 500 kW gelten reduzierte Sätze.
- Biomasse: 20 Pf/kWh. Auch hier gelten für Anlagen über 500 kW
veringerte Sätze.
- Geothermie: 17,5 Pf/kWh. Über 20 MW werden verringerte Sätze
bezahlt.
- Windkraft: 17,8 Pf/kWh. Standortabhängig wird diese Vergütung
nach einiger Zeit auf 12,1 Pf/kWh abgesenkt.
Wo wird der Antrag gestellt?
- Die Vergütung wird vom Netzbetreiber automatisch bezahlt. Eine
Antragstellung ist nicht erforderlich.
Weitere Informationen
100.000-Dächer-Solarstrom-Programm (neue
Konditionen seit 10.5.2000) und KfW-Sonderprogramm Photovoltaik
Was wird gefördert?
- Gefördert werden Solarstromanlagen. Förderfähig sind maximal
12.825 DM pro kW installierter Leistung.
- Bei Anlagen über 5 kW wird der darüber hinaus gehende Anteil nur
zu 50% gefördert.
Wer wird gefördert
- Privatpersonen
- Freiberuflich Tätige
- Kleine und mittlere Unternehmen
Wie wird gefördert
- Zinsgünstiges Darlehen mit einer Laufzeit von 10 Jahren (4,5
Prozentpunkte unter Marktzins, zur Zeit 1,9%). Die ersten beiden Jahre
sind tilgungsfrei. Beim KfW-Sonderprogramm Fotovoltaik (siehe unten)
beträgt der Zinssatz zur Zeit 3,9%.
Wo wird der Antrag gestellt?
- Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank bei der KfW.
Weitere Informationen
Sparsame und rationelle Energieverwendung vor
Ort (verlängert bis 31.12.2002)
Was wird gefördert?
- Gefördert wird eine sogenannte "ingenieurmäßige"
Vor-Ort-Beratung, d. h. die Beratung muss von einem dazu besonders
qualifizierten Ingenieur vorgenommen werden.
Wer wird gefördert
- Alle Gebäude- und Wohnungs-Eigentümer, sofern sich die Beratung
auf das gesamte Gebäude bezieht.
- Die Anspruchsberechtigten können natürliche oder juristische
Personen sein.
- Auch rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
(einschließlich der Wohnungswirtschaft) und des Agrarbereichs sind
anspruchsberechtigt, sofern ihre Umsätze bestimmte Grenzen nicht überschritten
haben.
- Anspruchsberechtigt sind ferner alle Einrichtungen, die gemeinnützige,
mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen.
Wie wird gefördert
- Zuschuss.
- Die maximale Höhe des Zuschusses ist von der Größe des Objektes
abhängig.
- Für ein Einfamilienhaus beträgt der Zuschuss bis zu 650,- DM.
Wo wird der Antrag gestellt?
- Die Antragstellung erfolgt über den Berater.
Weitere Informationen
Eigenheimzulagengesetz (verlängert bis
31.12.2002)
Was wird gefördert?
- Solarkollektoren
- Wärmepumpenanlage
- Wärmerückgewinnungsanlage
- Niedrigenergiehaus
Wer wird gefördert
- Wer die Voraussetzungen für die Eigenheimzulage erfüllt, kann darüber
hinaus die zusätzliche Förderung für ökologische Maßnahmen
erhalten.
Wie wird gefördert
- Zuschuss.
- Für einen Sonnenkollektor, eine Wärmepumpe oder eine Wärmerückgewinnungsanlage:
2% der Kosten, jedoch maximal 500,- DM jährlich bis zu 8 Jahre
lang.
- Für ein Niedrigenergiehaus: 400,- DM jährlich bis zu 8 Jahre
lang.
Wo wird der Antrag gestellt?
- Die Antragstellung erfolgt zusammen mit der Eigenheimzulage beim
Finanzamt.
Weitere Informationen
KfW-Programm zur CO2-Minderung
Was wird gefördert?
- Maßnahmen an bestehenden Wohngebäuden in den alten Bundesländern
und Berlin (West) zum Zwecke der CO2-Minderung und Energieeinsparung
z.B.
- Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes der Gebäude-Außenhülle,
- Installation von Brennwertkesseln,
- Installation von Niedertemperatur-Heizkesseln in Verbindung mit
Maßnahmen, die den Wärmeschutz der Gebäudeaußenhülle
wesentlich verbessern,
- Installation von Wärmeübergabestationen für eine Fern- oder
Nahwärmeversorgung aus Heizkraftwerken oder Blockheizkraftwerken
einschließlich der unmittelbar durch die Fern- oder Nahwärmenutzung
veranlaßten Maßnahmen,
- Installation von Wärmepumpen, solarthermischen Anlagen,
Biomasse- und Biogas-Anlagen, Photovoltaik-Anlagen, geothermische
Anlagen, Wärmetauschern oder Wärmerückgewinnungsanlagen,
- Installation von solar unterstützten Nahwärmeversorgungen
einschließlich der unmittelbar durch die Nahwärmenutzung veranlaßten
Maßnahmen,
- Maßnahmen an neuen Wohngebäuden im gesamten Bundesgebiet zur
Nutzung erneuerbarer Energien,
- Errichtung von Passivhäusern im gesamten Bundesgebiet.
Wer wird gefördert
- Antragsberechtigt sind alle Träger der Investitionsmaßnahmen an
selbstgenutzen oder vermieteten Wohngebäuden (z.B. Privatpersonen,
Wohnungsunternehmen, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie
sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts).
Wie wird gefördert
- Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt und deckt
bis zu 100 % des Investitionsbetrags.
- Die Laufzeit der Darlehen beträgt max. 20 Jahre bei max. drei
tilgungsfreien Anlaufjahren.
- Der Darlehenshöchstbetrag liegt i.d.R. bei 5 EUR (ca. 10 Mio. DM),
bei der Förderung von Niedrigenergiehäusern bei max. 50.000 EUR (ca.
100.000 DM) je Wohneinheit.
- Zinssatz: siehe aktuelle Konditionen
Wo wird der Antrag gestellt?
Weitere Informationen
KfW-CO2-Gebäudesanierungs-Programm
Was wird gefördert?
- Maßnahmen an bestehenden Wohngebäuden, die den CO2-Ausstoß
um mindestens 40 kg CO2 pro m² Wohnfläche und Jahr
senken, z.B.
- Erneuerung der Heizung und Wärmedämmung des Daches und der Außenwände,
- Wärmedämmung der Kellerdecke und Erneuerung der Fenster,
- Umstellung des Energieträgers.
- Maßnahmen werden nur in bestimmten Paketen gefördert. Weitere
Informationen dazu hat die KfW.
Wer wird gefördert
- Antragsberechtigt sind Kommunen, Privatpersonen und Unternehmen.
Wie wird gefördert
- Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt und deckt
bis zu 100 % des Investitionsbetrags, maximal 250 Euro pro m² Wohnfläche.
- Die Laufzeit der Darlehen beträgt 10 Jahre. Der effektive Zinssatz
beträgt zur Zeit 3,55%.
Wo wird der Antrag gestellt?
Weitere Informationen
DtA-Umweltprogramm
Was wird gefördert?
- Vorhaben zur Vermeidung oder Verminderung von Umweltbelastungen.
- Die Zielrichtung des Programms ist sehr vielfältig.
Wer wird gefördert
- Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen sowie
freiberuflich Tätige. Auch z.B. eine Betreibergemeinschaft kann einen
Antrag in diesem Programm stellen.
Wie wird gefördert
- Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt und deckt
bis zu 75 % des Investitionsbetrags, maximal 5 MioEuro.
- Die Laufzeit der Darlehen beträgt 10 oder 20 Jahre.
Wo wird der Antrag gestellt?
Weitere Informationen
Nutzung erneuerbarer Energien
(Bayerisches Programm)
Was wird gefördert?
- Sonnenkollektoranlagen mit mindestens 10 m2 installierter
Kollektorfläche
- Wärmepumpenanlagen zur Raumheizung einschließlich der
Brauchwassererwärmung
Wer wird gefördert
- Natürliche und juristische Personen. Privatpersonen können in
diesem Programm keine Förderung für Sonnenkollektoren beantragen.
Wie wird gefördert
- Bei "alten" Einfamilienhäusern beträgt die Förderung ab
Investitionskosten von 10.000 DM pauschal 1.500 DM, bei
Investitionskosten unter 10.000 DM gilt ein Pauschalsatz von 1.000 DM.
- Bei "alten", nur teilweise eigengenutzten
Nicht-Einfamilienhäusern wird pauschal eine Förderung in Höhe von
1.500 DM gewährt.
- Bei "alten" Nicht-Einfamilienhäusern – soweit weder
ausschließlich vermietet oder verpachtet noch gewerblich genutzt
(u.a. vom Eigentümer bewohnte Nicht-Einfamilienhäuser, kommunale Gebäude
und Gebäude kirchlicher bzw. gemeinnütziger Institutionen) – beträgt
die Förderhöhe 250 DM/qm bei Flachkollektoren und 350 DM/qm bei
Vakuumkollektoren. Pro Anlage wird höchstens ein Betrag von 25.000 DM
als Zuwendung gewährt. Die Bagatellgrenze liegt bei 1.000 DM.
- Bei "neuen" Nicht-Einfamilienhäusern – soweit weder
vermietet oder verpachtet, noch gewerblich, noch zu Wohnzwecken
genutzt (u.a. kommunale Gebäude und Gebäude kirchlicher bzw. gemeinnütziger
Institutionen) – werden Flachkollektoren mit 250 DM/qm und
Vakuumkollektoren mit 350 DM/qm gefördert. Pro Anlage wird höchstens
ein Betrag von 25.000 DM als Zuwendung gewährt. Die Bagatellgrenze
liegt bei 1.000 DM.
- Für Wärmepumpenanlagen wird ein Betrag von 400 DM pro kW
installierter Heiznennleistung als Zuwendung gewährt, jedoch maximal
30% der förderfähigen Kosten und höchstens 25.000 DM pro Anlage.
Die Bagatellgrenze beträgt 1.000 DM. Die Förderung kann entweder
durch dieses Programm erfolgen oder durch eine Öko-Zulage nach dem
Eigenheimzulagengesetz des Bundes.
Wo wird der Antrag gestellt?
- Anträge sind an die regional zuständigen Informations-, Antrags-
und Bewilligungsbehörden zu richten.
Weitere Informationen
Kommunale Förderprogramme
Stadt Augsburg - Landratsamt Augsburg
Was wird gefördert?
- Solarkollektoren
- Wärmepumpen
- Solarstrom-Anlagen
Wo wird der Antrag gestellt?
-
Stadtwerke Augsburg
| Hausadresse: |
Hoher
Weg 1,
86152 Augsburg |
| Postadresse: |
Postfach
10 24 40,
86014 Augsburg |
| Telefon: |
0821
/ 324-0 |
| Hotline: |
0800
/ 3243240 |
| Telefax: |
0821
/ 324-5027 |
| E-Mail: |
stadtwerke-augsburg@stawa.de |
|
| Sie
erreichen die Stadtwerke mit der Straßenbahnlinie 2,
Haltestelle Stadtwerke, und den Buslinien 22, 23 und 33,
Haltestelle Karlstraße. |
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Weitere Informationen
- Informationen der Stadtwerke
sowie die genauen Richtlinien.
Quelle: Solarverein
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